Aversive Trainingsmethoden
- 5. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 14. Juli
Was DU als Halter wissen solltest
Das österreichische Tierschutzgesetz schützt Tiere davor, ungerechtfertigt Schmerzen zu erleiden oder in schwere Angst versetzt zu werden (Verbot der Tierquälerei §5 Österreichisches Tierschutzgesetz). Es verbietet außerdem Hilfsmittel wie Stachelhalsbänder, Elektroschockgeräte oder Halsbänder, die das Atmen erschweren und das Verhalten eines Hundes durch Härte oder Strafreize beeinflussen sollen (§5 Abs 2 Zi 3). Halte deinen Hund von solchen Methoden fern – sie gelten als Tierquälerei. Selbst bei schwierigem Verhalten sind solche Ansätze weder notwendig noch zeitgemäß und widersprechen den aktuellen Erkenntnissen der Verhaltensbiologie. Vertraue auf positive und respektvolle Trainingsmethoden!"

Österreichische Tierschutzgesetz
Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet den Einsatz aversiver Trainingsmethoden. Bitte schütze deinen Hund vor solchen Ansätzen. Selbst bei schwierigem Verhalten sind diese Methoden weder notwendig noch zeitgemäß. Sie können schwerwiegende Nebenwirkungen wie Angst, Aggression oder erlernte Hilflosigkeit verursachen und das Vertrauen zwischen dir und deinem Hund beeinträchtigen. Denk daran: Dein Hund ist ein wertvolles Familienmitglied und verdient eine liebevolle und respektvolle Behandlung!

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